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Muss ich im Urlaub erreichbar sein? Was Führungskräfte wirklich dürfen und was nicht

Autorenbild: Stanislaw Frik
Stanislaw Frik
4. Aug.
6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Aug.

Erreichbarkeit im Urlaub: Mann arbeitet am Laptop mit Smartphone daneben
Schöne Aussicht, offene Inbox. Für viele Führungskräfte sieht Erholung im Sommer noch immer so aus

Der Sommerurlaub steht vor der Tür, doch auf der To-do-Liste stapeln sich noch die letzten offenen Punkte. Alles wirkt gleich wichtig, alles soll am liebsten sofort erledigt sein. Die Übergabe ist längst besprochen, das Team weiß Bescheid und trotzdem fällt am Ende noch dieser eine Satz „Ruf mich einfach an, ich bin ja nur am Strand. Eine Minute Telefonieren macht mir wirklich nichts aus, meine Familie versteht das schon." Ein Satz, der gut gemeint ist und trotzdem zeigt, wie selbstverständlich viele Führungskräfte und Fachkräfte ihre eigene Erholung zur Verhandlungsmasse machen.


Muss man im Urlaub erreichbar sein? Rechtlich betrachtet ,,nein". Zwar gibt es in Deutschland kein eigenständiges Gesetz zur Nichterreichbarkeit, doch Arbeitszeitgesetz und Rechtsprechung schützen die Erholungszeit, auch die von Führungskräften. Was das konkret bedeutet und wie andere Länder das Thema längst gesetzlich geregelt haben, zeigt dieser Blogbeitrag.



Erreichbarkeit im Urlaub: Die Rechtslage in Deutschland im Überblick

So verständlich der Wunsch ist, alles im Griff zu behalten, rechtlich betrachtet steht die Erholung an erster Stelle. Ein eigenständiges „Gesetz zur Nichterreichbarkeit", wie es andere Länder längst kennen, gibt es in Deutschland zwar nicht. Geschützt ist die Auszeit trotzdem, nur eben über Umwege.

Den wichtigsten Rahmen liefert das Arbeitszeitgesetz. § 5 ArbZG schreibt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor – ohne Ausnahme für Führungspositionen. Hinzu kommt das Bundesurlaubsgesetz. Urlaub dient ausdrücklich der Erholung, nicht der Rufbereitschaft mit Ortswechsel. Bereits im Jahr 2000 stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass Klauseln zur ständigen Erreichbarkeit in Arbeitsverträgen für den gesetzlichen Mindesturlaub unzulässig sind (BAG, 20.06.2000, Az. 9 AZR 405/99).¹ Wie ernst die Gerichte das bis heute nehmen, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. September 2022 (Az. 1 Sa 39 öD/22). Die Richter stuften Nichterreichbarkeit während des gesetzlichen Urlaubs als eines der grundlegendsten Persönlichkeitsrechte ein, unabhängig von Hierarchieebene oder Funktion.²


Warum bleiben wir im Urlaub trotzdem erreichbar?

Die aktuelle Bitkom-Umfrage zum Sommerurlaub 2026 zeigt: Zwei Drittel der Berufstätigen (66 Prozent) bleiben im Urlaub für berufliche Anfragen erreichbar.³ Der wichtigste Grund ist dabei nicht Pflichtbewusstsein, sondern sozialer Druck, 53 Prozent nennen die Erwartungshaltung von Kolleginnen und Kollegen, 47 Prozent die der Vorgesetzten als Hauptmotiv. Am häufigsten reagieren Beschäftigte auf Kurznachrichten (62 Prozent) und Anrufe (61 Prozent).⁴ Interessant ist, in früheren Befragungen meldeten sich in sechs von zehn Fällen Kollegen im Urlaub, nicht der Chef.⁵


Es ist also selten die Führungskraft persönlich, die den Urlaub stört, sondern die im ganzen Team verankerte Erwartungshaltung. Das eigentliche Problem liegt also selten im Gesetz sondern in der Unternehmens- oder Teamkultur.


Wenn ich mir diese Zahlen ansehe, erkenne ich darin auch mein altes Ich wieder. Früher war ich derjenige, der den Kolleginnen und Kollegen sagte „Meldet euch ruhig, ich bin erreichbar." Und genauso war ich derjenige, der sich von sich aus aus dem Urlaub meldete. War mir das wichtig? Ja. Hat es sich gut angefühlt? Auch das. Ich habe mich gebraucht gefühlt.

Eine Erholung fand nicht wirklich statt. Mit dem Kopf war ich immer bei der Arbeit, echte Distanz habe ich in all diesen Jahren nie wirklich zugelassen.

Heute sehe ich das anders. Erholung und Pausen sind kein Luxus, sondern notwendig, sie geben Energie zurück und schaffen den Raum für neue Ideen. Erst mit echtem Abstand gelingt es, die eigenen Themen mit frischem Blick neu zu bewerten. Einer der wichtigsten Erkenntnisse in meinem Leben. Man ist nie so unverzichtbar, wie man in solchen Momenten glaubt. Es findet sich immer jemand, der einen ersetzen kann, das Unternehmen läuft weiter, auch ohne die eigene Stimme am Telefon.


Recht auf Nichterreichbarkeit im Ländervergleich: Frankreich, Belgien und Co.


Im europäischen Vergleich ist Deutschland eher Nachzügler. Mehrere Länder haben längst gesetzlich festgeschrieben, was hierzulande nur über Umwege gilt.⁶


Land

Rechtsgrundlage

Kernregelung

Frankreich

Loi Travail, seit Januar 2017⁷

Pflicht zur Betriebsvereinbarung ab 50 Beschäftigten

Belgien

Gesetz „Deal für Beschäftigung" (10.11.2022)⁸

Verpflichtung für Unternehmen ab 20 Beschäftigten, Modalitäten zur Nichterreichbarkeit festzulegen

Spanien

Art. 88 Organgesetz 3/2018 (LOPDGDD) / Telearbeitsgesetz 10/2021⁹

Recht auf digitale Abschaltung, besonders bei Telearbeit

Portugal

Home-Office-Gesetz (November 2021)¹⁰

Kontaktverbot außerhalb der Arbeitszeit, Bußgelder für Unternehmen ab 10 Beschäftigten

Australien

Fair Work Legislation Amendment (2024)¹¹

Recht, Kontakt außerhalb der Arbeitszeit zu ignorieren

Deutschland

kein eigenständiges Gesetz

indirekt über ArbZG und Rechtsprechung


Interessant ist, was die Forschung zur tatsächlichen Wirkung zeigt. Eine Eurofound-Studie aus dem Jahr 2023 kommt zu einem differenzierten Ergebnis. Ein gesetzliches Recht auf Nichterreichbarkeit senkt die Häufigkeit außerdienstlicher Kontaktversuche nicht zwangsläufig, wirkt sich aber messbar positiv auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, auf Gesundheit und Wohlbefinden sowie auf die allgemeine Arbeitszufriedenheit aus.12


Das Gesetz allein verändert also nicht automatisch das Verhalten, schafft aber einen Rahmen, der spürbar wirkt.


Wo andere Länder Deutschland voraus sind

Drei Punkte stechen besonders heraus:


  • Rechtssicherheit statt Einzelfallentscheidung. 

    Ein eigenes Gesetz definiert klare Pflichten, in Deutschland müssen Betroffene sich dagegen auf Rechtsprechung im Einzelfall berufen.

  • Verbindlichkeit auf Unternehmensebene. 

    Frankreich verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zu jährlichen Verhandlungen, Belgien Unternehmen ab 20 Beschäftigten zu konkreten Regelungen.

    Das macht aus einer vagen Erwartungshaltung eine dokumentierte Pflicht.

  • Ein echter Sanktionsmechanismus. 

    Portugal zeigt, wie Durchsetzung mit Bußgeldern aussehen kann.

    Diese Möglichkeit fehlt in Deutschland bislang komplett.


Kurz gesagt ,,Deutschland ist mehr Reagierer als Vorreiter und Trendsetzer". Während andere Länder längst eigene Wege gefunden haben, wartet Deutschland eher ab, bis Brüssel den Druck erhöht, statt das Thema aktiv selbst zu gestalten.


Erreichbarkeit im Urlaub reduzieren: 5 Tipps für Führungskräfte


Vorbildfunktion übernehmen

Mitarbeitende orientieren sich weniger daran, was gesagt wird, sondern daran, was vorgelebt wird. Wer selbst am Strand die Diensthandy-Meldungen abarbeitet, sendet ein klares, unausgesprochenes Signal: „Erreichbarkeit ist hier die Norm." Das Team zieht daraus unbewusst den Schluss, es selbst genauso zu halten, aus Sorge, sonst weniger engagiert zu wirken. Umgekehrt gilt, eine Führungskraft, die sichtbar abschaltet, erlaubt dem ganzen Team, es ihr gleichzutun. Ein einfacher Praxistipp: Erzählen Sie nach dem Urlaub aktiv, dass Sie nicht erreichbar waren, nicht als Rechtfertigung, sondern als bewusstes Signal.


Vertretung klar regeln

Eine gute Vertretungsregelung entsteht nicht durch einen kurzen Satz auf dem Flur, sondern durch eine klare, am besten schriftliche Übergabe. Dazu gehören: Wer trifft welche Entscheidungen in Ihrer Abwesenheit? Welche laufenden Themen brauchen in dieser Zeit besondere Aufmerksamkeit? Und ganz wichtig: Wer ist im echten Notfall die erste Anlaufstelle und was zählt überhaupt als Notfall? Je konkreter diese Fragen vorab beantwortet sind, desto seltener entsteht während des Urlaubs das Gefühl, „doch schnell nachfragen zu müssen".


Erwartungen aktiv ansprechen

Schweigen wird im Zweifel als Erlaubnis interpretiert. Sagen Sie deshalb explizit und rechtzeitig vor dem Urlaub, wann Sie nicht erreichbar sind und dass das ausdrücklich so gewollt ist. Eine Formulierung wie „Ich bin vom [Datum] bis [Datum] nicht erreichbar, [Name] übernimmt in dieser Zeit" wirkt stärker als eine vage Andeutung. Das nimmt dem Team die Unsicherheit, ob eine Anfrage nun doch „schnell durchgestellt" werden sollte.


Technische Hilfsmittel nutzen

Zeitversetzter Mailversand und eine klare Abwesenheitsnotiz sind der Standard, aber gerade bei einem Diensthandy, das auch privat genutzt wird, lohnt sich ein genauerer Blick auf die technischen Möglichkeiten:


  • Arbeitsprofil pausieren: Viele Smartphones (insbesondere Android-Geräte mit einem eingerichteten Arbeitsprofil) erlauben es, dieses Profil für den Urlaubszeitraum komplett zu deaktivieren. Dienstliche Apps, E-Mails und Anrufe über die Firmennummer werden dann nicht mehr zugestellt, während das Gerät für private Zwecke normal weiter nutzbar bleibt.

  • SIM-Karte vorübergehend sperren: Alternativ lässt sich die dienstliche SIM- oder eSIM-Karte für den Urlaubszeitraum beim Anbieter temporär sperren. So kommen weder Anrufe noch SMS durch, ohne dass Vertrag oder Nummer verloren gehen.

  • Getrennte Rufnummern nutzen: Wer dienstlich und privat ohnehin auf einem Gerät unterwegs ist, profitiert von einer Dual-SIM-Lösung oder einer eSIM ausschließlich für die private Nummer während des Urlaubs.


  • Anrufweiterleitung auf die Vertretung: Statt das eigene Telefon stummzuschalten, lässt sich die dienstliche Nummer für den Zeitraum direkt auf die Vertretung umleiten, so bleibt das Unternehmen erreichbar, ohne dass die eigene Erholung leidet.


Der Vorteil dieser Lösungen, sie erfordern keine Selbstdisziplin im Sinne von „ich schaue einfach nicht drauf", sondern schaffen eine technische Barriere, die verlässlicher funktioniert als der gute Vorsatz allein.


Rückkehr bewusst gestalten

Der erste Arbeitstag entscheidet oft darüber, wie lange die Erholung tatsächlich anhält. Ein Posteingang mit 400 ungelesenen Mails direkt am ersten Morgen sorgt dafür, dass die Urlaubswirkung binnen Minuten verpufft. Besser, den ersten Tag bewusst freihalten, keine Termine legen und die E-Mails in Ruhe nach Priorität statt nach Eingangsdatum sortieren. Auch ein kurzes Update-Gespräch mit der Vertretung am ersten Tag, statt selbst mühsam alles zu rekonstruieren, spart Zeit und Nerven.




  1. Bund-Verlag: 7 Fragen zur Erreichbarkeit im Urlaub (zu BAG, 20.06.2000, Az. 9 AZR 405/99) – 7 Fragen zur Erreichbarkeit im Urlaub

  2. VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte: Recht auf Nichterreichbarkeit (zu LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2022, Az. 1 Sa 39 öD/22) –https://www.vdaa.de/pressemitteilungen/recht-auf-nichterreichbarkeit-alles-wissenswerte-fuer-arbeitnehmer-zur-erreichbarkeit-in-urlaub-und-freizeit/

  3. Bitkom e.V.: Der Job reist mit: Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar (2026) – https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Zwei-Drittel-im-Urlaub-beruflich-erreichbar

  4. Markt und Mittelstand: 66 Prozent arbeiten im Urlaub weiter – die eigentliche Ursache überrascht – 66 Prozent arbeiten im Urlaub weiter – die eigentliche Ursache überrascht

  5. Bitkom e.V.: Sieben von zehn Berufstätigen sind im Urlaub erreichbar (2017) – https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Sieben-von-zehn-Berufstaetigen-sind-im-Urlaub-erreichbar.html

  6. it-boltwise: Recht auf Nichterreichbarkeit: Ein globaler Trend gewinnt an Bedeutung – https://www.it-boltwise.de/recht-auf-nichterreichbarkeit-ein-globaler-trend-gewinnt-an-bedeutung.html

  7. Connexion-Emploi: Recht auf Nichterreichbarkeit in Frankreich & Deutschland im Vergleich – https://www.connexion-emploi.com/de/a/recht-auf-nichterreichbarkeit-in-frankreich-deutschland-im-vergleich

  8. Frontaliers Grand Est: Das Recht auf Nichterreichbarkeit (Belgien/Frankreich) – https://frontaliers-grandest.eu/de/recht-auf-nichterreichbarkeit/

  9. Vilá Abogados: Das Recht auf Nichterreichbarkeit (Spanien) – https://vila.es/de/arbeits-und-sozialversicherungsrecht/das-recht-auf-nichterreichbarkeit/

  10. t3n: Portugal: Chefs dürfen nach der Arbeit nicht mehr anrufen –https://t3n.de/news/portugal-chefs-nach-feierabend-anrufen-1427135/

  11. it-boltwise: Recht auf Nichterreichbarkeit: Ein globaler Trend gewinnt an Bedeutung (Australien) - https://www.it-boltwise.de/recht-auf-nichterreichbarkeit-ein-globaler-trend-gewinnt-an-bedeutung.html




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